Verleihbedingungen

Der Verleih im Landkreis Ostallgäu ist kostenlos für

- öffentliche Schulen,
- sonstige Bildungseinrichtungen und Dienststellen im Landkreis,
- Veranstaltungen der Lehrerfortbildung,
- als gemeinnützig anerkannte Vereine.

Die Ausleihdauer beträgt

für DVDs, Filme, Videos und andere Bild- und Tonträger 14 Tage (Ferien ausgenommen),

für audiovisuelle Geräte nach Vereinbarung.

Haftung

Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle von ihm verursachten Schäden und für die vollständige Rückgabe aller ausgeliehenen Teile incl. Kabel und dergleichen. Maßgeblich ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert.

Urheberrechte

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist. Für öffentliche Vorführungen von AV-Medien, die Musik enthalten, sind in gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.

Ausleihe und Rückgabe

Ausleihen sind nur während der Öffnungszeiten möglich. Medien können auch über den jeweiligen Briefkasten des Medienzentrums zurückgegeben werden, sofern es ihr Format erlaubt.
Ausleihe oder Rückgabe von Leihgeräten sind ausnahmsweise auch während der Schulferien nach Vereinbarung möglich. Anspruch darauf besteht nicht.

Der Nutzer erkennt die Ausleihbedingungen an.