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Letzte Aktualisierung18. Mai 2012
Antwort
- Ja, wenn es sich um eine Sendung des bayerischen Schulfunks handelt, die am Ende
des folgenden Schuljahres wieder vom Band gelöscht wird.
- Ja, wenn es sich um einen kurzen Ausschnitt aus einer aktuellen Nachrichtensendung
handelt.
- Nein bei allen anderen Sendungen, ob privater oder öffentlicher Funk und Fernsehen.