- öffentliche Schulen,
- sonstige Bildungseinrichtungen und Dienststellen im Landkreis,
- Veranstaltungen der Lehrerfortbildung,
- als gemeinnützig anerkannte Vereine.
für DVDs, Filme, Videos und andere Bild- und Tonträger 14 Tage (Ferien ausgenommen),
für audiovisuelle Geräte nach Vereinbarung.
Der Entleiher haftet grundsätzlich für alle von ihm verursachten Schäden und für die vollständige Rückgabe aller ausgeliehenen Teile incl. Kabel und dergleichen. Maßgeblich ist der jeweilige Wiederbeschaffungswert.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist. Für öffentliche Vorführungen von AV-Medien, die Musik enthalten, sind in gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.
Ausleihen sind nur während der Öffnungszeiten möglich. Medien können auch über den jeweiligen Briefkasten des Medienzentrums zurückgegeben werden, sofern es ihr Format erlaubt.
Ausleihe oder Rückgabe von Leihgeräten sind ausnahmsweise auch während der Schulferien nach Vereinbarung möglich. Anspruch darauf besteht nicht.