"Zur Frage der Wiedergabe von privat erworbenen Filmen (DVDs, Blu-rays) im Schulunterricht ist festzuhalten, dass Wiedergaben solcher Filme im Klassenverband nach der Rechtsprechung infolge der anzunehmenden persönlichen Verbundenheit der Schülerinnen und Schüler untereinander und mit der Lehrkraft als nicht öffentlich einzustufen und daher erlaubt sind.
Gleiches gilt für nicht nur vorübergehend gebildete Gruppen (z. B. in der gymnasialen Oberstufe oder bei klassenübergreifendem Religions- oder Sprachunterricht). Nur bei Filmvorführungen außerhalb des Klassenverbandes (Zusammenfassung mehrerer Klassen, Projekttage, Schulveranstaltungen etc.) dürfen Filme ausschließlich mit entsprechender Lizenzierung eingesetzt werden.
An dieser Rechtslage hat sich auch durch das Inkrafttreten eines Änderungsgesetzes zum Urheberrechtsgesetz zum 1. März 2018 nichts geändert."
Nachfolgend verweisen wir auf Beispiele aus der Praxis. Sie stammen von Johannes Philipp. Er hat für Sie Unterlagen zu allen schulrelevanten Fragen des Medienrechts zusammengestellt: Hier der Link zur Akademie Dillingen
Beachtenswert ist auch das Skript "Medienrecht und Schule - Medienverantwortlich nutzen und selbst gestalten", das hier gelesen und heruntergeladen werden kann: http://dozenten.alp.dillingen.de/mp/recht/medrecht+schule_alp.pdf (Stand 28.01.2019).
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Heiko Reeck
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